Rauchmelderpflicht - Alles was Sie über Rauchmelder wissen sollten
2016 gab es in Österreich über 7.000 Brandfälle mit Schäden von über EUR 2.000,-. Sie werden meist durch offenes Feuer, Blitzschläge, defekte Heizung oder Strom ausgelöst und fordern jährlich etwa 20-40 Todesopfer. Die Tendenz ist nicht zuletzt aufgrund der strengeren Regelungen der letzten Jahre bezüglich der Rauchmelderpflicht im Sinken begriffen. Rauchmelder zu installieren kann also Leben retten. Wo ist das Anbringen eines Rauchmelders allerdings tatsächlich gesetzliche Pflicht?
Wo sind Rauchmelder Pflicht?
Zu allererst sehen wir uns an, wo im Wohnraum Rauchmelder konkret anzubringen sind. In Österreich ist man da etwas sorgfältiger, als in Deutschland. Österreichische Haushalte müssen in allen Wohn- und Aufenthaltsräumen (also inkl. in Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmern, sowie Hobbyräumen, etc.) als auch in Fluren, die als Rettungswege und Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen ins Freie fungieren.
Die Küche ist von der Pflicht ausgenommen, und zwar sowohl in Österreich als auch in Deutschland. Dort sind auch die Wohnbereiche von der Rauchwarnmeldepflicht ausgenommen. Zusammengefasst bedeutet das also:
Für Österreich - Rauchmelderpflicht in
- Wohnräumen
- Schlafräumen
- Gängen
Dafür ist man in Deutschland mit der allgemeinen Rauchmelderpflicht und der Nachrüstung strenger. Denn prinzipiell gilt die Rauchmelderpflicht erstmal nur für Neu- und Umbauten. Altbestand muss noch nicht flächendeckend nachgerüstet werden. Aber sehen wir uns das doch im Detail an.
Rauchwarnmeldergesetz in Österreich
In Österreich wird die Pflicht zum Einbau der Rauchwarnmelder von der OiB Richtlinie 2 geregelt. Das Österreichische Institut für Bautechnik legt fest, welche Bereiche von Gebäuden mit welchen Brandschutzmaßnahmen ausgestattet sein müssen. Ob Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer sowie Flure aber effektiv mit den Rauchmeldern ausgestattet werden muss, entscheiden letztlich die Bauämter der jeweiligen Bundesländer.
Aber wie sieht es dabei eigentlich konkret aus?
Landesverordnungen der Bundesländer zur Brandmelderpflicht
Bundesland |
für Neu- und
Umbauten |
Nachrüstung
inkl. |
Montage | Wartung |
---|---|---|---|---|
Burgenland | 01.07.2008 | x | Eigentümer | Besitzer |
Kärnten | 01.10.2012 | 30.06.2013 | Eigentümer | Besitzer |
Niederösterreich | x | x | x | x |
Oberösterreich | in Vorbereitung | x | x | x |
Salzburg | x | x | x | x |
Steiermark | 01.05.2011 | x | Eigentümer | Besitzer |
Tirol | 01.01.2008 | x | Eigentümer | Besitzer |
Vorarlberg | 01.01.2008 | x | Eigentümer | Besitzer |
Wien | 12.07.2008 | x | Eigentümer | Besitzer |
Wenn Sie in Niederösterreich, Oberösterreich oder in Salzburg ansässig sind, brauchen Sie also keine Rauchmelder anzubringen, weder im Alt- noch im Neubau. In Oberösterreich ist man allerdings aktuell auf dem Weg zu einer verpflichtenden Regelung. In allen anderen Bundesländern werden alle Neubauten mit der Norm entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgestattet.
Einzig in Kärnten mussten bis zum 30.06.2013 auch Altbauten mit der Technik nachgerüstet werden. Dort sollte es also kein Wohn- und kein Schlafzimmer ohne Rauchmeldeanlage geben.
In welchen Räumen gesetzlich vorgeschrieben?
Von
Gewerberäumen bis ins Eigenheim
Die eben erläuterten Richtlinien gelten alle lediglich für den privaten Wohnraum. Im Eigenheim und in wohnungsähnlichen Gebäuden (Freizeit- und Ferienwohnungen, Containerräumlichekeiten, Beherbergungsstätten, Hütten, etc.) gelten obenstehende Regelungen. Außerdem werden sie auf das Gewerbe ausgeweitet, so es sich um Beherbergungs- und Gaststätten mit bestimmter Bettenanzahl handelt.
Dort müssen so viele Rauchmelder so angeordnet sein, „dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird“ . Je nach Größe der Beherbergungsstätte kann sich diese Pflicht zu einer automatischen Brandmeldeanlage inkl. Alarmweiterleitung zur Feuerwehr ausweiten. In Gewerberäumlichkeiten und öffentlichen Gebäuden müssen aber ohnehin Brandsachverständige zu Rate gezogen werden.
Brandmelder: Nutzen, Installation und Funktionsweise
Wartung und Prüfung von
Rauchwarnmeldern: Wie oft?
Ein Rauchmelder ist leider auch nicht unfehlbar. Deshalb sollte er ab und zu geprüft und, wenn nötig, gewartet werden. Die meisten Geräte verfügen über einen Druckknopf für Brandmeldetests, den man monatlich betätigen sollte, um zu sehen, ob die Anlage funktionsfähig ist. Außerdem gibt es ein Signal, das Auskunft darüber gibt, ob in der Batterie noch genügend Strom ist.
Es empfiehlt sich außerdem, eine Langzeitbatterie zu verbauen, die bis zu 10 Jahre Rauchmeldung garantieren.
Für die regelmäßige Wartung der Rauchmelder ist übrigens in Mietwohnungen der Besitzer bzw. der Mieter zuständig. Er hat dafür zu sorgen, dass das Gerät jederzeit einsatzfähig ist.
Arten von Rauch- und Brandmeldern
foto-optischer Rauchmelder:
Ein Infrarotstrahl wird durch sich in der Luft befindliche Rauchpartikel unterbrochen, wodurch das Signal ausgelöst wird.
foto- und thermooptischer Brandmelder:
Sowohl Rauchpartikel als auch Temperatur werden vom Brandmelder erkannt. Alleinige Temperaturdetektion wird nicht empfohlen.
Ionisationsrauchmelder:
Ein spezieller Stoff ionisiert an zwei Metallplättchen. Geringe Mengen an Rauchpartikeln unterbrechen diese Reaktion und lösen so den Alarm aus.
automatische Rauch-/Brandmelder:
Das Gerät meldet selbstständig den Brand bzw. die ungewöhnliche Rauchentwicklung.
nicht-automatische Rauch-/Brandmelder:
Der Brandalarm wird von einer Person ausgelöst.
Rauch-/Brandmelder mit akustischem Signal:
Der Rauchmelder gibt ein akustisches Signal ab, das auf den Brand bzw. die ungewöhnliche Rauchentwicklung aufmerksam macht.
Rauch-/Brandmelder mit Alarmweiterleitung:
Der Rauchmelder meldet den Brand oder die ungewöhnliche Rauchentwicklung direkt an die Brandmeldezentrale.
Für die Nutzung im privaten Bereich werden meistens automatische, foto-thermooptische Rauch-/Brandmelder verwendet, die der Norm entsprechend konstruiert wurden. Bei Brand oder ungewöhnlicher Rauchentwicklung geben diese ein akustisches Signal ab, das die gegebenenfalls schlafenden Bewohner alarmiert und die rechtzeitige Evakuierung und Verständigung der Feuerwehr ermöglichen. Letztlich geht es beim Einbau von Rauchmeldeanlagen um die Sicherheit und den Brandschutz im privaten Wohnbereich. Dazu gehört eine funktionsfähige Anlage genauso wie generelle Vorsicht. Gegen fahrlässiges Verhalten hilft auch der beste Brandmelder nur wenig , denn bis sich bei Flammen so viel Rauch gebildet hat, dass der Rauchmelder aktiviert wird, ist unter Umständen bereits ein materieller Schaden entstanden. Gegen letzteren hilft – ob mit oder ohne Rauchmelder – ein feuerfester Wertschutzschrank.
Michael Reinalter
Michael Reinalter ist beim Experten für Sicherheitslösungen Tresoro unter anderem für den reibungslosen Ablauf im Beratungscenter zuständig. In seinem Alltag erlebt er dabei ständig den Zwiespalt zwischen herkömmlichen und elektronischen Aufbewahrungsmöglichkeiten. Er ist davon überzeugt, dass man sich besonders bei wichtigen Dokumenten und Daten auf keine Sicherheitslösung allein verlassen sollte. Auch halbstarke Kompromisse sollte man beim Thema Sicherheit vermeiden.